2014-07-16 13:42:46 +0000 2014-07-16 13:42:46 +0000
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Werden Growler als offene Behälter betrachtet?

Meine örtliche Brauerei füllt Growler ab und fügt einfach einen Twist-off-Verschluss oben drauf. Sie kleben keinerlei Siegel oder Aufkleber auf den Verschluss, um zu beweisen, dass er nicht geöffnet wurde.

Wenn ich also aus welchem Grund auch immer angehalten werde und der Polizist den Brummbären, etwa auf dem Rücksitz, sieht, gilt das als Verbrechen? Selbst wenn der Brummbär nicht geöffnet wurde, seit er gefüllt wurde, und kein Bier entfernt wurde?

Was unterscheidet dies von einem Sixpack mit Twist off-Verschlüssen?

Ich lebe in Pennsylvania, daher sind Antworten aus der Sicht der Polizeibehörde am nützlichsten, aber auch nur ein allgemeines Gefühl aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden wäre hilfreich.

Antworten (1)

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2014-07-16 16:20:46 +0000

Hier ist, was das PA Liquor Control Board zu sagen hat PA LCB antwortet auf die Legalität des Verkaufs von Brummbären

Kurz gesagt, ein Brummbär ist ein offener Behälter, aber es ist Sache der örtlichen Polizei oder der Staatspolizei zu entscheiden, ob das Gesetz durchgesetzt werden soll oder nicht. Ich vermute, wenn der Brummbär voll ist und sich außerhalb Ihrer Reichweite befindet, sind Sie wahrscheinlich in Ordnung, es sei denn, Sie haben dem Polizisten einen Grund gegeben, Sie zu schikanieren. Da ich das Gesetz gelesen habe, sind Sie zu 100 Prozent legal, wenn sich der Brummbär im Kofferraum des Autos befindet.

Wenn der Brummbär leer und sauber ist (zumindest ausgespült), hätten sie es meiner Meinung nach schwer, einen Fall voranzutreiben. Wenn sich Bier oder Rückstände darin befinden, dann bewahren Sie es im Kofferraum auf.